IHRE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN

JETZT ZUSCHUSS ZUR AUSBILDUNG PRÜFEN!

Sie sind momentan nicht sozialversicherungspflichtig angestellt oder sind von der akuten Arbeitslosigkeit bedroht?

Prüfen Sie Ihre Förderung seitens der Agentur für Arbeit in Form von Bildungsgutscheinen.

Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Einen Bildungsgutschein können auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, um ihre berufliche Qualifikation zu verbessern.
Das Gute ist, dass Ihr Jobcenter Ihnen nicht nur eine Ausbildung fördern kann. Werden Ihre Eingliederungschancen durch weitere Qualifikationen erhöht, können mehrere Maßnahmen (Ausbildungen) genehmigt werden.

Wussten Sie, dass Sie sich daher zum Beispiel sogar die Alltagsbegleiter/ Betreuungskraft Ausbildung komplett von Ihrem Jobcenter bezahlen lassen können?  

Um die Ausbildung bewilligt zu bekommen, sprechen Sie mit Ihrem Berater und erklären Sie ihm, dass Sie mit einem breiten Wissen einen Job im Bereich Unterstützung im Alltag/ in der Betreuung suchen. 

>> Folgende Informationen braucht die Agentur für Arbeit von uns als Bildungsträger. Gerne nehmen Sie die Informationen mit in Ihr Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur der Arbeit/ Jobcenter:>>

Informationen für die Agentur für Arbeit:
 
Maßnahmenplan :
– Unternehmen: Lernstützpunkt Süd
– Dauer der Maßnahme: Teilzeit (20h pro Woche) 9-10 Wochen / Berufsbegleitend (12h pro Woche) 13-14 Wochen
– Zielbezeichnung: 83141-100 Alltagsbegleiter/in / Betreuungskraft
– Zeitliche Inanspruchnahme: Teilzeit und Berufsbegleitend möglich
– Unterricht findet voll digital statt
– Unterrichtszeiten sind flexibel. Montag – Sonntag von 6 Uhr bis 22 Uhr
 
Maßnahmennummer Ausbildung:
Berufsbegleitend: 677/183/2022 
Teilzeit: 677/188/2022 
Vollzeit: 677/198/2022 
 
Kursnet ID:
14067194
 
– Kosten 990 Euro

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in NRW
  • das zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt zwischen 20.000 bis max. 40.000 Euro

Bedingungen:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.

Hier finden Sie weitere Informationen: www.mags.nrw/bildungsscheck
Hier können Sie sich beraten lassen: 0211 837 1929

Der Weiterbildungsscheck

Wer wird gefördert?
Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.

Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den ausgeübten Beruf vermitteln und bei einem anerkannten bzw. zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.

Wie wird gefördert?
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen. Dazu wird der Weiterbildungsscheck zunächst online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) des Thüringer Landesverwaltungsamts beantragt. Anschließend muss er ausgedruckt und unterschrieben per Post an das Thüringer Landesverwaltungsamt gesandt werden. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Haushaltsjahr möglich.

Wo finde ich Informationen?
Weitere Informationen stehen auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamts zur Verfügung. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Fragen beantwortet das Thüringer Landesverwaltungsamt auch telefonisch und per Mail:

Volker Gersdorf
Telefon: 0361 2223-423
volker.gersdorf@tlvwa.thueringen.de

Annemarie Siegler
Telefon: 0361 2223-301
annemarie.siegler@tlvwa.thueringen.de

Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Arbeitnehmer in Elternzeit und Alleinerziehende sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Auch Selbstständige, die sich noch in der Aufbauphase befinden, können unterstützt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragstellende mindestens 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig ist.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen an:

zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Tel. (0 40) 2 11 12-5 36
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net

Sie sind derzeit bei der Bundeswehr oder Ihre Bundeswehrzeit ist vorbei? Sie sind auf der Suche nach neuen Perspektiven?
Nutzen Sie die Chance mit uns und werde Alltgsbegleiter §45a SGB XI! Eine Förderung zu 100% der Gesamtkosten kommt für alle Soldaten infrage.

Voraussetzungen:

  • Sie sind Soldat auf Zeit (SaZ), Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) oder Berufsoffizier mit der Altersgrenze 41 (BO 41)
  • Sie haben sich vom Berufsförderungsdienst beraten lassen.

So ist in der Regel der Ablauf:

  1. Einen Termin beim Berufsförderungsdienst vereinbaren,
  2. Als (späteren) Berufswunsch „Alltagsbegleiter“ angeben,
  3. Antrag stellen
  4. Nötige Antragspapiere von uns ausfüllen lassen,
  5. Angebot(e) und Bildungsplan von uns anfordern,
  6. Gesammelt abgeben und Ausbildung starten. Der Berufsförderungsdienst bearbeitet die Papiere und überweist das Geld an den Lernstützpunkt Süd.

Sie sind schon voll im Berufsleben, aber möchten endlich auf das nächste Level kommen? Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Arbeitgeber und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck – betrieblich. Hierzu zählen Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen sowie Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung.

Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de oder unter der Nummer 0351 4910-4930.

Vor allem in den Startlöchern einer Selbstständigkeit ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen, der die Erfolgsaussichten einer Gründung erhöht. Aus diesem Grund werden Beratungsleistungen auch staatlich gefördert: Einen großen Teil des Beraterhonorars übernimmt der Staat! „Deutschland startet“ kann dabei helfen, einen staatlich subventionierten Berater in deiner Region zu finden: www.deutschland-startet.de

Fleißiges Lernen unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck – individuell. Informationen zum Ablauf und Co. erhalten Sie dazu auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank: www.sab.sachsen.de

Voraussetzungen:

  • Sie sind Auszubildende/r, Umschüler oder Berufsfachschüler,
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
  • Ihr Arbeitsentgelt übersteigt nicht 450 € EUR im Monat,
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Freistaat Sachsen.

Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung” bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten:
>> Kompetenz durch Weiterbildung <<

Mit dem Förderprogramm QualiScheck können individuell geplante, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschusst werden.

 

50% der Weiterbildungskosten, maximal 1500,- Euro

 

Zielgruppe:

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro).

Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet.

 

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen, die Anmeldung zum Kurs darf jedoch erst nach Erhalt des QualiSchecks erfolgen.

 

Telefon: 06131 967149

Email: info@berufliche-weiterbildung.rlp.de

Was wird unterstützt?

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.

Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem selbstständig Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.

>> Erfahren Sie mehr über den Weiterbonus Pro Schleswig-Holstein <<

FÖRDERUNG

Jetzt Zuschuss zur Ausbildung prüfen!

Das folgende Formular hilft uns dabei Sie über eventuell verfügbare Förderungsmöglichkeiten in deiner Region zu informieren. Füllen Sie es gerne aus, wir kommen mit entsprechenden Informationen auf Sie zu.